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Änderung der genehmigten Nutzungsart

Unter Nutzungsänderung versteht man die in der Landesbauordnung der Bundesländer definierte "Änderung der genehmigten Nutzungsart". Ebenso wie bei der Erstellung eines Neubaus benötigen Sie bei der Nutzungsänderung eine Baugenehmigung. Weiterhin muss eine Nutzungsänderung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden.

Bei diesen Schritten und auch darüber hinaus ist das Architekturbüro Fehrs ein kompetenter und zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.

Wir planen die von Ihnen gewünschte neue Nutzung und begleiten Ihre Baumaßnahme bauleitend und -überwachend. Selbstverständlich immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Richtlinien, wie beispielsweise die Arbeitsstätten- oder Versammlungsstättenrichtlinien sowie dem Brandschutz.

Für eine Terminvereinbarung oder Beratung können Sie uns unter 04321/51663 oder über unser Kontaktformular erreichen.